B a l k o n e

 

Bei einer ETW-Anlage wurden auf den Balkonen und Terrassen Bodenfliesen verlegt. Es handelt sich um vorgefertigte Stahlbetonfertigteile aus wasserundurchlässigem Beton (WU-Beton) mit einem planmässigem Gefälle zum Bodenablauf. Bei Besichtigung der Flächen fallen als erstes grössere Sedimentablagerungen um die Abläufe auf, wobei stellenweise Moose und Gräser, je nach Reinigungsintensität der Eigentümer, ein neues Zuhause gefunden haben. An den Ablagerungen ist schon abzulesen, dass es bei Niederschlägen zur Pfützenbildung kommt, die von einem nicht ausreichenden Gefälle herrühren. Die Überprüfung mit einer Billardkugel bestätigt dies. Nach den Regelwerken muss ein Balkongefälle nicht verbindlich vorausgesetzt werden. In Fachbüchern zur Baukonstruktion wird dagegen ein 1-2%iges Gefälle, um bestmöglich die Oberflächenentwässerung zu erreichen, empfohlen. In der DIN 18195-5, die die Abdichtung von Flächen regelt, heisst es, dass Flächen, die für die Aufnahme einer Dachabdichtung vorgesehen sind, mit einem Gefälle von min. 2% zwecks Ableitung des Niederschlagswasser auszuführen sind. Bei dem hiesigen Fall handelt es sich um Kragplatten aus WU-Beton ohne Abdichtungsbahn aber mit vorgesehenem Gefälle, das nicht ausreichend bei Herstellung der Fertigteile berücksichtigt wurde.

Desweiteren konnten an den Fliesenfugen bräunliche Verfärbungen und weisse Ausblühungen festgestellt werden. Bei leichtem Anklopfen klingen viele hohl, wobei sich einige schon so gelockert haben, dass sie mit einem Taschenmesser anzuheben sind. Bei der Aufnahme einiger Fliesen zeigen sich deutlich braune Verfärbungen des Mörtelbetts, was eindeutig auf einen verwendeten Dispersionskleber unter Feuchtigkeitseinwirkung schliessen lässt. Ausserdem zeigen die Randbereiche des Mörtelbetts deutlich dunklere Verfärbungen, die von eingesickertem Wasser stammen, weil die Fliesen nicht vollflächig und hohlraumfrei im Dünnbettmörtel verlegt wurden. In der „Ausführung keramischer Bekleidungen im Dünnbettverfahren“ wird darauf verwiesen, dass im Aussenbereich hydraulisch erhärtende Dünnbettmörtel zu verwenden sind und die Fliesen im kombinierten Verfahren zu verlegen sind. Bei dem kombiniertem Verfahren wird sowohl Mörtel auf den Untergrund und auch auf die Fliesen aufgetragen, um eine vollflächige und hohlraumfreie Einbettung der Fliesen gewährleisten zu können.

Die genannten Lockerungen der Fliesen und Verfärbungen sowie Ausblühungen an den Fugen sind eindeutig auf 2 handwerkliche Ausführungsfehler zurück zu führen.

  1. Fehler – falsche Wahl des Klebers


  2. Fehler – keine hohlraumfreie Verlegung

 

Als 3. Fehler kann man noch aufführen, dass als Abdeckung der Bodenabläufe eine Fliese mit eingearbeiteten Öffnungen eingesetzt wurde. Anstelle eines Revisionsrahmens wurden die Bodenablauffliesen fest mit verlegt, was selbstverständlich nicht statthaft ist, weil Abdeckungen von Bodeneinläufen zwecks Reinigung abnehmbar sein müssen.

Für die Mängelbeseitigung ist nur die Entfernung und Neuverlegung des kompletten Belags machbar. Pro m²-Fläche sind mit allen Nebenleistungen ca. 135,00 € anzusetzen, was pro Balkon mit knapp 8,00 m² mit 1.080 € zuzügl. Mwst zu Buche schlägt.

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