WILLKOMMEN auf der Startseite

HAUS + GRUNDWERT

- Immobilienbewertung - Immobiliengutachten -
- Verkehrswert- und Kurzgutachten - Bauschäden bewerten -

                                                        -

Ing.-Büro LUDEWIG + SCHRADER

Inh.: Dipl.-Ing./Architekt Joachim Ludewig

  zertifizierter Sachverständiger f. die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken,
Schäden an Gebäuden sowie Schimmelpilzschäden in Innenräumen

Zertifiziert  gem. DIN EN ISO/IEC 17024 


                                                                                      ID 018459                                                                                      

 

Immobiliengutachten - Immobilienbewertung

Sie suchen einen erfahrenen und qualifizierten Sachverständigen für Immobiliengutachten, um den Verkehrswert einer Immobilie zu ermitteln ? Seit 1996 bin ich im Bereich der Immobilienbewertung und der Erstellung von Verkehrswertgutachten für Gerichte, Firmen, Steuerberater und Privatpersonen tätig. Um den Verkehrswert einer Immobilie korrekt zu ermitteln, sind die Bestimmungen der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)zwingend einzuhalten. Hierbei ist es wichtig, gerade bei älteren Immobilien, Schäden und Mängel an der Substanz zu erkennen und zu beurteilen. Als ausgebildeter Architekt kann ich den Kostenaufwand für Sanierung und Modernisierung konkret erfassen und für den Finanzierungsbedarf zusammenstellen. In Auftrag gegebene Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes können als gerichtsfestes Verkehrswertgutachten oder als rechtssicheres Kurzgutachten erstellt werden. 

 

Punkt VWG    gerichtsfeste Verkehrswertgutachten und rechtssichere erweiterte Kurzgutachten

 

                                                                               hier mehr Infos   Video

 

Beispiel für ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten für ein Wohn-und Geschäftshaus  (auf die Anlagen wie Lageplan, Bodenrichtwertkarte, Grundrisse, Grundbuch etc, wird hier verzichtet)

Anlass für das GA: Amtsgericht - Zwangsversteigerung

Hier


Beispiel für ein rechtssicheres erweitertes Kurzgutachten für eine ETW (auf die Anlagen wie Lageplan, Bodenrichtwertkarte, Grundrisse, Grundbuch etc, wird hier verzichtet)

Anlass für das GA: aussergerichtliche Erbauseinandersetzung

Hier

 

 

Kostenübersicht für rechtssichere, erweiterte Kurzgutachten - Zwischenwerte werden interpoliert ( in Anlehnung an die Honorempfehlung für Sachverständige - Normalstufe - siehe auch unter Menüpunkt "HONORAR"

 

Preise KGA

Zusatzkosten für die Beschaffung notwendiger Unterlagen wie z.B. Liegenschaftsgrafik, aktueller Grundbuchauszug, Mietpreisspiegel, ImmoWertreport etc. oder auch Behördenleistungen mit Nachweis. Die Zusendung des GA erfolgt generell per Einschreiben/Einwurf.

 

 

Punkt Wert   die qualifizierte Werteinschätzung 

 

Für Interessenten, die vor dem Kauf einer Bestandsimmobilie stehen, stellt sich die Frage, ob der Zustand der Immobilie dem geforderten Kaufpreis entspricht. Mit der Erfassung von Mängeln und Schäden und einer Kostenschätzung für deren Behebung sowie den mittelfristigen Kostenaufwand zur Einhaltung der Vorgaben des GEG erhalten Sie in Form einer schriftl. Ausführung hierzu eine konkrete Aussage und eine zuverlässige Grundlage für Ihre Entscheidung. Unsere Werteinschätzung bietet sich an für Ein-/Zweifamilienhäuser sowie ETWs. Mehrfamilienhäuser oder andere Renditeobjekte ohne WertReport,aber dafür mit einer qualif. Ertragswertberechnung.

                                                                            hier mehr Infos   Video

 

Beispiel für eine Werteinschätzung (auf die Anlagen wie Lageplan, Bodenrichtwertkarte und Grundriss etc. wird hier verzichtet)

Hier

Die Kosten für eine qualifizierte Werteinschätzung betragen 500,- € zuzügl. Mwst = 595,- € - Fahrkosten für Hin-und Rückfahrt und die Zeit der Objektaufnahme sind inkl. Die Auswertung wird mit den gesamten Anlagen per Email übermittelt. Auf Wunsch kann eine Bindung mit Zusendung per Einschr./Einwurf gegen Mehrkosten erfolgen.

 

Einen weiteren Überblick erhalten Sie zu den jeweiligen Bereichen auf der oberen Menüleiste.

 

                                                                                               

Über Ihre Anfrage würde ich mich freuen!      Email : Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

HILDESHEIM und REGION           Am Flugplatz 3,  31137 Hildesheim - Tel.  05121 - 47100


BRAUNSCHWEIG und REGION     Münzstr. 2,  38100 Braunschweig - Tel. 0531- 61 83 96 06

HANNOVER und REGION                   Hildesheimer Str. 265, 30519 Hannover - Tel. 0151-53 53 46 79