Erweitertes, rechtssicheres Kurzgutachten
Der zeitliche Gesamtaufwand für ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten ist durch die Beschaffung zahlreicher Dokumente bei den diversen Ämtern beträchtlich und kann durchaus ca. 2 Wochen Zeit in Anspruch nehmen. Das Honorar hierfür kann frei vereinbart werden, lehnt sich aber grösstenteils immer noch an die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) an.
Wir bieten als Alternative zu einem Vollgutachten das erweiterte Kurzgutachten in rechtssicherer Form an. Der Unterschied zu einem Vollgutachten ist der, dass ein Berechnungsverfahren wegfällt. Bei EFH wird das Sachwertverfahren angewandt, bei MFH oder ETWs das Ertragswertverfahren.
Für welche Fälle wäre ein erweitertes Kurzgutachten sinnvoll?
- eine kurzfristig objektive Werteinschätzung bei anstehendem Kauf einer Immobilie.
- Kaufpreisplausiblisierung
- Vorbereitung einer Veräusserung
- zur gütlichen und aussergerichtlichen Einigung bei Erbengemeinschaften, Ehescheidungen, steuerl. Anlässen etc.
WICHTIG: Unser erweitertes Kurzgutachten in rechtssicherer Ausführung ist 40% günstiger als ein Vollgutachten. (Siehe unter Menüpunkt "HONORAR". Alle aufgelisteten Honorarwerte beziehen sich immer auf Vollgutachten.)
Leistungsspektrum für unser "erweitertes Kurzgutachten" (siehe Bsp. im Menü Kurzgutachten)
- Ortstermin mit einer Aussen-und Innenbesichtigung (Hin-und Rückfahrt sowie Zeit der Objektaufnahme ohne Berechnung)
- Inaugenscheinnahme und Beurteilung der Bausubstanz
- stichpunktartige Beschreibung der Immobilie
- Sachwert-,oder Ertragswertberechnung je nach Immobilienart
- Bewertung von Baumängeln, Bauschäden, Instandhaltungsstau mit überschläglichem Kostenansatz
- Bodenwertermittlung
- Berücksichtigung von Belastungen in Abtl.II des Grundbuches z.B. Grunddienstbarkeiten; aber Wohnungsrecht gegen einen kleinen Aufpreis
- Berücksichtigung von Baulasten (der Auftraggeber übernimmt für die Beschaffung der Auskunft aus dem Baulastenregister den Kostenbescheid des zuständigen Bauordnungsamtes).
- Bewertung von Erbpachtgrundstücken l
Beispiel: Die angestrebte gütliche Einigung unter Geschwistern über den Wert des Elternhauses scheitert und landet letztendlich vor Gericht. Das erstellte Kurzgutachten braucht dann nur mit dem 2. Berechnungsverfahren nebst einigen anderen Punkten nachgerüstet werden. Sie zahlen dann lediglich die zuvor eingesparten 40%.
Sie erhalten das erweiterte Kurzgutachten als gebunde Ausfertigung nebst allen Anlagen. Benötigen Sie zusätzliche Exemplare, entstehen Zusatzkosten pro Bindung inkl. Material von 33,50 € inkl. Mwst pro Exemplar.
Benötigte Unterlagen
- Lageplan oder Liegenschaftsgrafik i.M. 1:500
- Maßstabsgerechte Planunterlagen für jede Grundrissebene, zwingend erforderlich bei Eigentumswohnungen
- Schnitt (wenn vorhanden)
- Wohnflächenberechnung (zwingend erforderlich bei Eigentumswohnungen)
- Nutzflächenberechnung (zwingend erforderlich bei Teileigentum)
- Teilungsgenehmigung (zwingend erforderlich bei Eigentumswohnungen oder gewerbl. Teileigentum)
- Kopie eines aktuellen Grundbuchauszuges, wenn möglich nicht älter als ein Jahr. Wenn kein Grundbuchauszug ausgehändigt werden kann, wird dieser über den Sachverständigenpool beschafft. Hierfür ist eine Vollmacht des Eigentümers erforderlich.
Die Beschaffungskosten liegen z. Zt. bei 17,26 incl.Mwst und werden vom Auftraggeber ausgelegt und ohne Zuschlag in Rechnung gestellt.
- ggf. Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Beispiel : Vergütung für ein erweitertes, rechtssicheres Kurzgutachten
Grundlage ist die Honorarrichtlinie, herausgegeben vom Sachverständigenverband BDGS- siehe Menüpunkt HONORAR. Erweiterte Kurzgutachten werden mit 40% Nachlass [Faktor 0,6] eines gerichtsfesten Verkehrswertgutachtens abgerechnet.
Beispiel: ermittelter Wert d. Immobilie = 237.000,- € Vergütung gem. Tabelle = 2.148,00 € x 0,6 = 1.289,00 € zuzügl. Mwst und zuzügl. eventl. Nebenleistungen. Zwischenwerte werden interpoliert.
Eventl. anzuforderne Unterlagen
- Liegenschaftsgrafik im M 1:500 über Katasteramt ca. 23,50€ (keine Mwst)
- Grundbuchauszug unbeglaubigt über on-geo 14,50€ + Mwst
- Mietpreisauskunft über on-geo 17,00€ + Mwst
- Teilungserklärung über Hausverwalter kostenlos
- Baulastauskunft über Baubehörde 20 – 30,-€ je nach Stadt
Sie erhalten für jede Verauslagung einen Nachweis