Haus Grund2 


Kurzgutachten
 

                                                                                                                   

Der zeitliche Gesamtaufwand für ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten ist durch die Beschaffung zahlreicher Dokumente bei den diversen Ämtern beträchtlich und nimmt im Durchschnitt ca. 2 Wochen Zeit  in Anspruch. Das Honorar hierfür kann frei vereinbart werden, lehnt sich aber grösstenteils immer noch an die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) an.

Eine preiswertere Variante ist die "gutachterliche Stellungnahme zum Verkehrswert einer Immobilie", umgangssprachlich "Kurzgutachten" genannt. Die gekürzte Variante eines Verkehrswertgutachtens ist nicht gerichtsfest und eignet sich nicht für Anlässe (Erbengemeinschaft, Ehescheidung, steuerliche Anlässe etc.), die oftmals in ein gerichtliches Verfahren münden.

 

Für welche Fälle wäre ein Kurzgutachten sinnvoll?

- eine kurzfristig objektive Werteinschätzung bei anstehendem Kauf einer Immobilie.

- Kaufpreisplausiblisierung

- Vorbereitung einer Veräusserung

 

Leistungsspektrum für unser "erweitertes Kurzgutachten" (siehe Bsp. im Menü Kurzgutachten) 

- Ortstermin mit einer Aussen-und Innenbesichtigung

- Inaugenscheinnahme und Beurteilung der Bausubstanz

- stichpunktartige Beschreibung der Immobilie 

- Sachwert-,oder Ertragswertberechnung je nach Immobilienart

 

 Gegenstand eines erweiterten Kurzgutachtens sind

a) Bewertung von Baumängeln, Bauschäden, Instandhaltungsstau mit überschläglichem   Kostenansatz (detailliert kann optional gegen Vergütung des Aufwandes durchgeführt werden)

b) Bodenwertermittlung

c) Berücksichtigung von Belastungen in Abtl.II des Grundbuches z.B. Wohnungsrecht gegen Aufpreis

d) Berücksichtigung von Baulasten gegen Aufpreis, wenn der Auftraggeber für die Beschaffung der Auskunft aus dem Baulastenregister den Kostenbescheid des zuständigen Bauordnungsamtes übernimmt. 

e) Bewertung von Erbpachtgrundstücken gegen Aufpreis

Sie erhalten das Kurzgutachten als gebunde Ausfertigung nebst allen Anlagen. Benötigen Sie zusätzliche Exemplare, entstehen Zusatzkosten von 29,00 € zuzügl. Mwst pro Exemplar.

Benötigte Unterlagen

- Lageplan oder Liegenschaftsgrafik i.M. 1:500 

- Maßstabsgerechte Planunterlagen für jede Grundrissebene, zwingend erforderlich bei Eigentumswohnungen

- Schnitt (wenn vorhanden)

- Wohnflächenberechnung (zwingend erforderlich bei Eigentumswohnungen)

- Nutzflächenberechnung (zwingend erforderlich bei Teileigentum)

- Teilungsgenehmigung (zwingend erforderlich bei Eigentumswohnungen oder gewerbl. Teileigentum)

- Kopie eines aktuellen Grundbuchauszuges, wenn möglich nicht älter als ein Jahr. Wenn kein Grundbuchauszug ausgehändigt   werden kann, wird dieser über den Sachverständigenpool beschafft. Hierfür ist eine Vollmacht des Eigentümers erforderlich.
Die Beschaffungskosten liegen z. Zt. bei 14,50 €+ Mwst und werden vom Auftraggeber ausgelegt und ohne Zuschlag in Rechnung gestellt.

-  ggf. Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

 

 Vergütung für  erweiterte Kurzgutachten

Grundlage ist die nachstehende Honorarrichtlinie, herausgegeben vom Sachverständigenverband b.v.s. Erweiterte Kurzgutachten werden zum halben Wert (0,5) eines gerichtsfesten Verkehrswertgutachtens abgerechnet.

Beispiel: ermittelter Wert d. Immobilie = 300.000,- €   Vergütung gem. Tabelle = 1.800,00 € x 0,5 = 900,00 € zuzügl. Mwst und zuzügl. Nebenleistungen. Zwischenwerte werden interpoliert.

 

Honorartabelle

Zusatzleistungen Aufpreis  Mwst

zusätzl. Wertermittlungs-
verfahren

100,- 19,-
Erbpachtgrundstücke   --  --
Wohnungsrecht 50,- 9,50
Grunddienstbarkeiten 50,- 9,50
persönl. Dienstbarkeiten 50,- 9,50
wertmindernde Baulasten 50,- 9,50
zusätzl.gebundene Ausfertigung 29,- 5,51

Eventl. anzuforderne Unterlagen
- Liegenschaftsgrafik im M 1:500   über Katasteramt   ca. 23,50€ (keine Mwst)
- Grundbuchauszug unbeglaubigt über on-geo           14,50€ + Mwst
- Mietpreisauskunft                     über on-geo           17,00€ + Mwst
- Teilungserklärung                     über Hausverwalter   kostenlos
- Baulastauskunft                       über Baubehörde   20 – 30,-€ je nach Stadt

Sie erhalten für jede Verauslagung einen Nachweis

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