Kurzgutachten
Der zeitliche Gesamtaufwand für ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten ist durch die Beschaffung zahlreicher Dokumente bei den diversen Ämtern beträchtlich und nimmt im Durchschnitt ca. 2 Wochen Zeit in Anspruch. Das Honorar hierfür kann frei vereinbart werden, lehnt sich aber grösstenteils immer noch an die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) an.
Eine preiswertere Variante ist die "gutachterliche Stellungnahme zum Verkehrswert einer Immobilie", umgangssprachlich "Kurzgutachten" genannt. Die gekürzte Variante eines Verkehrswertgutachtens ist nicht gerichtsfest und eignet sich nicht für Anlässe (Erbengemeinschaft, Ehescheidung, steuerliche Anlässe etc.), die oftmals in ein gerichtliches Verfahren münden.
Für welche Fälle wäre ein Kurzgutachten sinnvoll?
- eine kurzfristig objektive Werteinschätzung bei anstehendem Kauf einer Immobilie.
- Kaufpreisplausiblisierung
- Vorbereitung einer Veräusserung
Leistungsspektrum für unser "erweitertes Kurzgutachten" (siehe Bsp. im Menü Kurzgutachten)
- Ortstermin mit einer Aussen-und Innenbesichtigung
- Inaugenscheinnahme und Beurteilung der Bausubstanz
- stichpunktartige Beschreibung der Immobilie
- Sachwert-,oder Ertragswertberechnung je nach Immobilienart
Gegenstand eines erweiterten Kurzgutachtens sind
a) Bewertung von Baumängeln, Bauschäden, Instandhaltungsstau mit überschläglichem Kostenansatz (detailliert kann optional gegen Vergütung des Aufwandes durchgeführt werden)
b) Bodenwertermittlung
c) Berücksichtigung von Belastungen in Abtl.II des Grundbuches z.B. Wohnungsrecht gegen Aufpreis
d) Berücksichtigung von Baulasten gegen Aufpreis, wenn der Auftraggeber für die Beschaffung der Auskunft aus dem Baulastenregister den Kostenbescheid des zuständigen Bauordnungsamtes übernimmt.
e) Bewertung von Erbpachtgrundstücken gegen Aufpreis
Sie erhalten das Kurzgutachten als gebunde Ausfertigung nebst allen Anlagen. Benötigen Sie zusätzliche Exemplare, entstehen Zusatzkosten von 29,00 € zuzügl. Mwst pro Exemplar.
Benötigte Unterlagen
- Lageplan oder Liegenschaftsgrafik i.M. 1:500
- Maßstabsgerechte Planunterlagen für jede Grundrissebene, zwingend erforderlich bei Eigentumswohnungen
- Schnitt (wenn vorhanden)
- Wohnflächenberechnung (zwingend erforderlich bei Eigentumswohnungen)
- Nutzflächenberechnung (zwingend erforderlich bei Teileigentum)
- Teilungsgenehmigung (zwingend erforderlich bei Eigentumswohnungen oder gewerbl. Teileigentum)
- Kopie eines aktuellen Grundbuchauszuges, wenn möglich nicht älter als ein Jahr. Wenn kein Grundbuchauszug ausgehändigt werden kann, wird dieser über den Sachverständigenpool beschafft. Hierfür ist eine Vollmacht des Eigentümers erforderlich.
Die Beschaffungskosten liegen z. Zt. bei 14,50 €+ Mwst und werden vom Auftraggeber ausgelegt und ohne Zuschlag in Rechnung gestellt.
- ggf. Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Vergütung für erweiterte Kurzgutachten
Grundlage ist die nachstehende Honorarrichtlinie, herausgegeben vom Sachverständigenverband b.v.s. Erweiterte Kurzgutachten werden zum halben Wert (0,5) eines gerichtsfesten Verkehrswertgutachtens abgerechnet.
Beispiel: ermittelter Wert d. Immobilie = 300.000,- € Vergütung gem. Tabelle = 1.800,00 € x 0,5 = 900,00 € zuzügl. Mwst und zuzügl. Nebenleistungen. Zwischenwerte werden interpoliert.
Zusatzleistungen | Aufpreis | Mwst | |
zusätzl. Wertermittlungs- |
100,- | 19,- | |
Erbpachtgrundstücke | -- | -- | |
Wohnungsrecht | 50,- | 9,50 | |
Grunddienstbarkeiten | 50,- | 9,50 | |
persönl. Dienstbarkeiten | 50,- | 9,50 | |
wertmindernde Baulasten | 50,- | 9,50 | |
zusätzl.gebundene Ausfertigung | 29,- | 5,51 |
Eventl. anzuforderne Unterlagen
- Liegenschaftsgrafik im M 1:500 über Katasteramt ca. 23,50€ (keine Mwst)
- Grundbuchauszug unbeglaubigt über on-geo 14,50€ + Mwst
- Mietpreisauskunft über on-geo 17,00€ + Mwst
- Teilungserklärung über Hausverwalter kostenlos
- Baulastauskunft über Baubehörde 20 – 30,-€ je nach Stadt
Sie erhalten für jede Verauslagung einen Nachweis