Kurzgutachten
Der zeitliche Gesamtaufwand für ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten ist durch die Beschaffung zahlreicher Dokumente bei den diversen Ämtern beträchtlich und nimmt im Durchschnitt ca. 2 Wochen Zeit in Anspruch. Das Honorar hierfür kann frei vereinbart werden, lehnt sich aber grösstenteils immer noch an die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) an.
Eine preiswertere Variante ist die "gutachterliche Stellungnahme zum Verkehrswert einer Immobilie", umgangssprachlich "Kurzgutachten" genannt. Die gekürzte Variante eines Verkehrswertgutachtens ist nicht gerichtsfest und eignet sich nicht für Anlässe (Erbengemeinschaft, Ehescheidung etc.), die oftmals in ein gerichtliches Verfahren münden.
Für welche Fälle wäre ein Kurzgutachten sinnvoll?
- eine kurzfristig objektive Werteinschätzung bei anstehendem Kauf einer Immobilie.
- Kaufpreisplausiblisierung
- Vorbereitung einer Veräusserung
Leistungsspektrum
- Ortstermin mit einer Aussen-und Innenbesichtigung
- Inaugenscheinnahme und Beurteilung der Bausubstanz
- stichpunktartige Beschreibung der Immobilie
- Sachwert-,oder Ertragswertberechnung je nach Immobilienart
Nicht Gegenstand eines Kurzgutachtens sind
a) Bewertung von Baumängeln, Bauschäden, Instandhaltungsstau mit überschläglicher
Kostenermittlung (kann optional gegen Vergütung des Aufwandes durchgeführt werden)
b) Bodenwertermittlung
c) Berücksichtigung von Belastungen in Abtl.II des Grundbuches
d) Berücksichtigung von Baulasten
(kann optional gegen Vergütung des Aufwandes durchgeführt werden)
Benötigte Unterlagen
- Lageplan i.M. 1:500 oder 1:1000
- Maßstabsgerechte Planunterlagen für jede Grundrissebene
- Schnitt (wenn vorhanden)
bei Auftragserweiterung Pkt. a - d
- Flächenberechnungen, Berechnung des umbauten Raumes
- Kopie eines aktuellen Grundbuchauszuges
- Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Übliche Vergütung
450,00 € zuzüglich Mwst = 535,00 € bei ETW
500,00 € zuzüglich Mwst = 595,00 € bei herkömmlichen Einfamilien-oder Zweifamilienhäusern.
bei anderen Immobilien gem. Honorarvereinbarung - 50% analog der "Honorarrichtlinie für Immobilienbewertung" des b.v.s