Kaufpreisaufteilung: Wann lohnt sich ein Sachverständiger?

Bei vermieteten Immobilien wird der Kaufpreis steuerlich auf Gebäude und Grundstück verteilt. Der Gebäudeanteil ist grundsätzlich abschreibbar (AfA), der Grundstücksanteil nicht. Eine sachgerechte Aufteilung kann daher die jährliche Abschreibung beeinflussen – sie muss jedoch durch die tatsächlichen Wertverhältnisse begründet sein.

Ein Steuerberater beurteilt die steuerlichen Folgen und setzt die AfA korrekt um. Ein Immobiliensachverständiger bewertet dagegen die konkrete Immobilie: etwa Lage, Bodenwert, Baujahr, Zustand, Ausstattung und besondere Objektmerkmale. So kann er die Aufteilung individuell ermitteln und nachvollziehbar begründen.

Das ist besonders hilfreich, wenn eine standardisierte Berechnung einen auffällig niedrigen Gebäudeanteil ergibt, die Immobilie Besonderheiten aufweist oder die Aufteilung gegenüber dem Finanzamt begründet werden muss. Ein Gutachten garantiert allerdings nicht, dass das Finanzamt die ermittelte Quote akzeptiert.

Sachverständiger und Steuerberater ergänzen sich: Der Sachverständige liefert die fachliche Bewertungsgrundlage, der Steuerberater beurteilt die steuerliche Umsetzung. Bei einfachen, unauffälligen Fällen kann die Prüfung durch den Steuerberater ausreichen. Bei hohen Kaufpreisen, Unsicherheiten oder besonderen Objektmerkmalen kann ein Gutachten sinnvoll sein.